Ich hatte ja bereits grob geschrieben wie die Prüfungen der Industrie- und Handelkammern zum Wirtschaftsfachwirt aufgebaut sind. In dem Beitrag von mit http://wirtschaftsfachwirt.blogspot.com/2016/09/die-prufung-der-wirtschaftsfachwirte.html
kann man das noch einmal nachlesen. Doch kann nicht jeder, der möchte so eine Prüfung ablegen. Wir haben uns in einem Brief: Hier ist der Brief schriftlich an die IHK gewandt und so einmal angefragt was wir wissen wollten.
Das wir die Voraussetzungen erfüllten wussten wir aber. In dem folgenden Beitrag beleuchten wir einmal wie man zur Prüfung zugelassen wird und was es zu beachten gilt.
Zulassung zum ersten Teil, den wirtschaftsbezogenen Qualifikationen
Anmeldung bei der IHK
Einladung vier Wochen vorher
Voraussetzungen
- 3 jährige kaufmännische Ausbildung ODER
- 3 jährige Verwaltungs Ausbildung ODER
- Bestandene Abschlussprüfung in anderem 3 jährigen Ausbildungsberuf
- +2 Jahre Berufspraxis
ODER
mindestens drei Jahre Berufspraxis in einem kaufmännischen Bereich.
ODER
man muss glaubhaft nachweisen können, dass man die erforderlichen Kenntnisse hat.
Handlungsspezifische Qualifikationen
- 3 jährige Ausbildung im Kaufmännischen Bereich oder verwaltungsbereich + 1 Jahr Berufspraxis
- andere anerkannte Ausbildung +2 Jahre Berufspraxis
- anderer Zugang + 4 Jahre Berufspraxis
- SOWIE
- Bestehen der wirtschaftsbezogenen Qualifkationen vor weniger als fünf Jahren
Quellen
http://www.endriss.de/index.php?id=2666&adword=google%2FWirtschaftsfachwirt_neu%2FWirtschaftsfachwirt_Pr%C3%BCfungsaufbau%2Fwirtschaftsfachwirt%20pr%C3%BCfung&amktid=29282193671145851&gclid=CNWv6cmX_c0CFRJmGwodwHgE7Ahttps://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsfachwirthttps://www.ihk-berlin.de/pruefungen_lehrgaenge/pruefungen/weiterbildungspruefungen/Weiterbildungspruefungen_von_A-Z/Wirtschaftsfachwirt_Pruefung/2263176
http://www.ihk-nordwestfalen.de/wirtschaft/aus-und-weiterbildung/weiterbildung/themen/fortbildung/pruefungen-a-z/gepr-wirtschaftsfachwirt/
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