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Montag, 23. Januar 2017

Die Zulassungen zu den Prüfungen zum Wirtschaftsfachwirt bei der IHK

Ich hatte ja bereits grob geschrieben wie die Prüfungen der Industrie- und Handelkammern zum Wirtschaftsfachwirt aufgebaut sind. In dem Beitrag von mit http://wirtschaftsfachwirt.blogspot.com/2016/09/die-prufung-der-wirtschaftsfachwirte.html 
 kann man das noch einmal nachlesen. Doch kann nicht jeder, der möchte so eine Prüfung ablegen. Wir haben uns in einem Brief: Hier ist der Brief schriftlich an die IHK gewandt und so einmal angefragt was wir wissen wollten.

Das wir die Voraussetzungen erfüllten wussten wir aber. In dem folgenden Beitrag beleuchten wir einmal wie man zur Prüfung zugelassen wird und was es zu beachten gilt.

Zulassung zum ersten Teil, den wirtschaftsbezogenen Qualifikationen 
Anmeldung bei der IHK
Einladung vier Wochen vorher 

Voraussetzungen
  • 3 jährige kaufmännische Ausbildung ODER 
  • 3 jährige Verwaltungs Ausbildung ODER 
  • Bestandene Abschlussprüfung in anderem 3 jährigen Ausbildungsberuf  
  • +2 Jahre Berufspraxis

ODER
mindestens drei Jahre Berufspraxis in einem kaufmännischen Bereich. 
ODER 
man muss glaubhaft nachweisen können, dass man die erforderlichen Kenntnisse hat. 


Handlungsspezifische Qualifikationen
  • 3 jährige Ausbildung im Kaufmännischen Bereich oder verwaltungsbereich + 1 Jahr Berufspraxis
  • andere anerkannte Ausbildung +2 Jahre Berufspraxis 
  • anderer Zugang + 4 Jahre Berufspraxis
  • SOWIE
  • Bestehen der wirtschaftsbezogenen Qualifkationen vor weniger als fünf Jahren 



Quellen


http://www.ihk-nordwestfalen.de/wirtschaft/aus-und-weiterbildung/weiterbildung/themen/fortbildung/pruefungen-a-z/gepr-wirtschaftsfachwirt/













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