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Montag, 17. Juli 2017

Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge - Wirtschaftsbezogene Qualifikationen - Personal

Zur Zeit kann man 5 Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge voneinander unterscheiden. Neben diesen Möglichkeiten gibt es natürlich auch noch zahlreiche andere Möglichkeiten. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wesentliches Element im Bereich der Personalwirtschaft, wenn es darum geht als attraktiver Arbeitsplatz für Angestellte in Frage zu kommen. Wir gehen hierbei jetzt nur auf die aktuellen Möglichkeiten ein und verweisen auf die Quellen und Links für eine weitere Recherche. Außerdem empfehlen wir vor der Prüfung noch einmal den aktuellsten Stand der Dinge abzufragen, um so auch korrekte Ergebnisse angeben zu können. Die verschiedenen Vorsorgeformen können im Cafeteria System den Mitarbeitern angeboten werden. Hierbei wählen die Mitarbeiter aus vorhandenen Möglichkeiten ihre Favoriten aus. Wir stellen hierbei nur die Varianten vor, welche zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Handlungsspektrum ablaufen und so sehr gut dafür geeignet sind ein monetäres Anreizsystem für Arbeitnehmer dar zu stellen.

Man kann die

  • Direktversicherung
  • Direktzusage
  • Rückstellung
  • Pensionskasse und den
  • Pensionsfond 

voneinander unterscheiden

Bei einer Direktversicherung wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine Altersvorsorge um. Hierfür schließt der Arbeitgeber für diesen Angestellten einen Vertrag und führt einen Teil des Gehalts in die  Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung ab. Diese Anlageform ist für kleine und mittlere Firmen geeignet, da diese nicht über eigene Pensionskassen verfügen.  Ein großer Vorteil liegt darin, dass ein Teil der Anlagen  von den Steuern befreiht ist und somit auch noch bares Geld bespart werden kann. Doch Vorsicht, auch hier können böse Überraschungen lauern. Es drohen bis zu 18 Prozent Abzüge für Krankenversicherung und Pflegeversicherungen. Hier herrscht laut Focus Magazin noch große Unklarheit bei den Arbeitnehmern, über 70 Prozent der Empfänger wissen nichts von den hohen Einbußen. Doch was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Firma wechseln sollte? Dann  bleiben die eingezahlten Beiträge selbstverständlich erhalten.

  • http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/betriebsrente/boese-ueberraschung-fuer-direktversicherte-fast-20-prozent-abzuege-droht-ihnen-auch-die-direktversicherungs-falle_id_5517016.html
  • http://www.finanztip.de/direktversicherung/

Bei der Direktzusage sagt der Arbeitgeber seinem Angstellten direkt und ohne dazwischen geschaltete Versicherungen zu nach Beendigung der Arbeitszeit eine Rente an ihn zu zahlen. Diese Versicherungsform wird auch Pensionszusage genannt. Zum Nachteil ist, dass sie keine staatliche Überwachung beinhaltet, das kann zu Wildwuchs führen. Für den Arbeitgeber bietet diese Anlageform sehr viele Vorteile. Er muss ja für die späteren Zahlungen Rückstellungen bilden, welche er unmittelbar in der Bilanz von der Steuer abziehen kann. Im Insolvenzfall kann es für den Arbeitnehmer schlecht aus sehen. In diesem Fall springt unter Umständen der Pensionssicherungsverein ein, der aber durch Beiträge des Arbeitgebers gedeckt werden muss. Auch für den Betrieb ist eine Direktzusage ein hohes finanzielles Risiko. Dies haben Versicherer entdeckt und bieten Rückdeckungsversicherungen an. Ein Nachteil für den Arbeitnehmer liegt darin, dass dieser nach der Beendigung der Arbeit nicht einfach weiter eigene Beiträge auf die Direktzusage einzahlen kann, um diese fortzuführen und den Einfluss auf sein späteres Budget zu erhöhen.

  • https://de.wikipedia.org/wiki/Direktzusage
  • http://www.gdv.de/2013/03/betriebsrente-direktzusage-oder-pensionszusage/

Rückstellungen
 Gemäß § 249 Absatz 1 HGB bei verpflichtenden Versorgungszusagen besteht eine Pflicht zur Rückstellung. Nach dem §1 des Betriebsrentengesetz muss der AG dem AN schriftlich zusagen. Tauchen Rückstellungen in der Bilanz auf, dann meist wegen Direktzusagen.

Bei Pensionsrückstellungen werden die Risiken, also genauer gesagt die betriebsfremden Risiken, übernommen ohne auf die Versicherungswirtschaft zurück zu greifen.

Der Begriff Pensionsrückstellungen ist steuerlich geprägt nach §61 EStg und betrifft die Passivseite der Bilanz. Bei der Höhe ist zu sagen, dass es sich um eine ungewisse Verbindlichkeit handelt. Wann wie viel an Versorgungsleistungen gezahlt werden muss ist unklar, da man ja nicht weiß welches Alter der zu Versorgende erreichen wird.

Die Bewertung wird nach den Richttafeln 2005G von Klaus Hubeck vorgenommen, wo Wahrscheinlichkeiten wie Sterblichkeit und Erwerbsminderung, Verheiratungshäufigkeit und andere Faktoren berücksichtigt werden. Die Übergangswahrscheinlichkeiten werden so definiert.
  • https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckstellung
  • http://www.foerderland.de/finanzen/versicherung/lexikon-bav/eintrag/P/pensionsrueckstellungen/
  • http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Outsourcing_von_Pensionsr%C3%BCckstellungen_(bAV)
  • http://www.betriebliche-altersvorsorge24.info/pensionsrueckstellungen/

Pensionskasse

Die Pensionskasse wird selbstständig getragen durch einen oder mehrere Unternehmen. Es wird nach dem VAG Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt, dass das Kapital gesichert werden muss. Die Beiträge betragen maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze und sind dann steuer- und sozialabgabenfrei. Zudem bestehen noch 1800 Euro Freiheit, wenn der Arbeitnehmer keine anderen Dinge gemäß Pauschalbesteuerung macht. Einzahlung kann durch Entgeltumwandlung oder per Zuwendung durch den Arbeitgeber erfolgen. Zudem kann die Pensionskasse auch privat weitergeführt werden.

Der Vorteil ist das es verschiedene Optionen bei Zahlungsunfähigkeit gibt. Eine Beitragsfortzahlung besteht.

Ein Nachteil ist das die Altersrente geringer ausfallen kann als bei anderen Varianten. Beiträge zur Ansparphase sind steuerpflichtig außer bei der Pauschalbesteuerung. Die Auszahlung ist mit 60 oder 62 möglich, es gibt keine vorzeitige Kündigung

Wenn die Pensionskasse eine VVaG ist kann in der Satzung eine Nachschubpflicht festgesetzt werden, das heißt die Mitglieder haben dann Pflicht zu steigenden Beiträgen. Darum heißt es in diesem Falle immer gut die Satzung zu lesen.

Durch die Derugulierung vom 1.1.2006 werden auch die Pensionskassen dereguliert. Sie unterliegen nun den gleichen Bedingungen wie Lebensversicherungen und müssen ihre Zahlungsfähigkeit beim BaFiM beweisen.

Eine Rückführung in die Regulierung kann auf Antrag geschehen.

Es ist auch steuerlich wichtig ob es sich um eine deregulierte Kasse handelt. Wer dereguliert ist muss Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer zahlen. Regulierte müssten das nicht, es sei denn es handelt sich bei diesen um sogenannte Rückdeckungsgeschäfte.

  • http://www.betriebliche-altersvorsorge24.info/pensionskasse/
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Pensionskasse





Pensionsfond

Pensionsfonds sind die neuste Form der Altersvorsorge und in Deutschland seit 2002 bekannt. Die USA haben diese Form der Altersvorsorge schon sehr viel länger. Die Gründung erfolgt meist durch Banken, große Firmen oder Versicherungen. Die Fonds sind rechtlich autonome Gebilde und der Arbeitnehmer hat seine Ansprüche gegenüber dem Fond und nicht der Firma gegenüber bei der er arbeitet. Geregelt sind die Rahmenbedigungen in den Gesetzen §112-118 VAG.

Hier kann der Arbeitnehmer von den steigenden Kursen und positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt profitieren.
Die Pensionfonds finanzieren sich über das Kapitaldeckungsverfahren. Maximal 30 Prozent des Kapitals dürfen auf einen Schlag ausgezahlt werden.

Der Vorteil liegt darin dass angespartes Kapital sehr frei ist und das die Fonds sehr wenig Verwaltungsaufwand benötigen. Zudem hat man noch steuerliche Vorteile und keine Lohnnebenkosten. Die Mitarbeiter können durch diese Form der Altersvorsorge motivert werden.

Die Nachteile sind, dass sich das Kapital auf einem freien Markt befindet, der eben sehr viele Risiken birgt. Das Geld kann nicht auf einem Schlag ausgezahlt werden.

Zur Rechtsform ist anzumerken, dass die Pensionsfonds in Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder  einer Aktiengesellschaft zu halten sind. Der Arbeitnehmer hat einen eigenen Anspruch auf das Geld, dem Fond gegenüber, welcher die Zahlungen lebenslang erbringt.

Die Pensionsfonds werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin beaufsichtigt.

  • http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/pensionsfonds.html
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Pensionsfonds
  • http://www.betriebliche-altersvorsorge24.info/pensionsfonds/




Bildquelle: PIXABAY


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