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Montag, 7. August 2017

Wirtschaftsfachwirt finanzieren - ehemals Meister Bafög jetzt Aufstiegs Bafög

Wer eine Weiterbildung machen möchte, der steht oft vor dem Problem der Finanzierung. Wir haben nicht nur die Notwendigkeit die Kosten für den Bildungsträger zu decken, sondern müssen ja auch den Lebensunterhalt selbst finanzieren. Ich war nun in der glücklichen Lage dies mit Hilfe der eigenen Firma zu tun. Welche Möglichkeiten man hat und wie das Aufstiegsförderungsgesetz mit Hilfe vom Meister Bafög hilft den Wirtschaftsfachwirt zu finanzieren, das kläre ich im folgenden Bericht auf.


Das Aufstiegs Bafög löst das bisher geltende Meister Bafög ab. Seit dem 1. August 2016 ist das Aufstiegs Bafög nun die Ausbildungsförderung, die auch helfen wird den Wirtschaftsfachwirt  zu finanzieren. Es wird aber nicht nur der Wirtschaftsfachwirt gefördert, wer sich weiterbilden möchte, der kann auf eine Vielzahl an möglichen Weiterbildungsmaßnahmen  zurück greifen, die alle gefördert werden können. Das Ziel des Aufstiegsbafög ist es gezielt Fachkräfte heran zu bilden. Man will die Weiterbildung von ausgebildeten Kräften hin zur Fachkraft fördern.

Was genau ist das Aufstiegs Bafög

Es handelt sich um ein zinsgünstiges Darlehn, welches unabhängig vom Einkommen bezahlt wird. Wer besteht, der kann sogar 40 Prozent der erhaltenen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss bekommen. Die Ausbildung muss entweder öffentlich rechtlich zugelassen sein oder der Handwerksordnung genügen. Die Förderung ist laut BBiG auch für Bachelor Absolventen möglich.
Die Grundlage für das Aufstiegsbafög ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz,kurz AFBG.

Wie beantrage ich das Aufstiegs Bafög?

Antragsformulare kann man unter https://aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html herunterladen und auch gleich online ausfüllen. Hilfen beim Ausfüllen des Formulars bekommt man entweder online oder bei den entsprechenden Beratungsstellen ( siehe oben angegebene Seite ), außerdem kann man auch noch mit Hilfe von den Bildungsträgern, bei denen man sich auf die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt vorbereitet die Formulare ausfüllen.


Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Man muss die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Weiterbildungsprüfung erfüllt haben und darf noch keine Förderung für den Aufstieg bekommen haben. Dies gilt auch für das Bafög, welches Studenten bekommen. Hochschulabsolventen können also Probleme bei der Bewilligung des Aufstieg Bafög bekommen.


Kann ich mir den Träger frei aussuchen?

Bei wem man den Wirtschaftsfachwirt macht, das ist im Endeffekt egal, denn man kann sich den Ausbildungsanbieter frei wählen. Nur die Prüfung muss nach den öffentlich rechtlichen Gegebenheiten, also dem BBiG oder nach der Handwerksordnung HWO ablaufen.

Bei der Wahl des Trägers muss man darauf achten, dass diese nach dem Fernunterrichtsgesetz ausgerichtet sind, wenn es sich um einen Fernlehrgang handelt.

Wie hoch ist die Förderung maximal?

Man kann im Höchstfall 15 000 Euro Förderung bekommen. Davon sind fast die Hälfte, also 40 Prozent ein Zuschuss den man nicht wieder zurück zahlen muss, den Rest muss man wieder zurück bezahlen.

Werden auch Teilzeit Weiterbildungen gefördert?

Ja, man kann sich nicht nur bei Vollzeit Maßnahmen fördern lassen, sondern bekommt auch bei Teilzeit Lehrgängen Ausbildungsförderung in Form der Aufstiegs Bafög Zahlungen, wenn die Höchstlaufzeit nicht mehr als vier Jahre beträgt.

Wie teilt sich die Förderung auf? 


Die Zahlungen die man bekommt teilen sich in den Maßnahmebeitrag auf, der für die Lehrgangsgebühren und die Prüfungsgebühren aufkommt. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss von 30,5 Prozent der Rest der Zahlungen ist ein zinsgünstiges Darlehn.
Der andere Betrag der Förderung ist der Unterhaltsbeitrag. Dieser richtet sich nach der Lebenssituation:

Alleinstehende 
697 € ohne Kind ( hiervon sind 238 € Zuschuss und 459 € ein zinsgünstiges Darlehen)
907 € mit einem Kind  ( Zuschuss 343 € wovon 564 € Darlehn sind )

Verheiratete 
912 €  ohne Kinder  davon sind 238 € Zuschuss und 674 € sind Darlehn
1.122 Euro mit einem Kind 343 €/779 €
1.332 € mit zwei Kindern 448 €/884 €
Die Förderung durch das Darlehn kann zu einem Viertel erlassen werden, wenn die Prüfung bestanden wurde.

Welche anderen Möglichkeiten gibt es den Wirtschaftsfachwirt zu finanzieren?

  • Über die eigene finanzielle Selbstständigkeit
  • Über die Förderungen der Bundesländer
  • Über ein Weiterbildungsstipendium
  • Über Transfertmaßnahmen ( wenn man in einer Transfertgesellschaft beschäftigt ist. Hier fördert die Bundesagentur für Arbeit )
  • Über den Arbeitgeber ( Wegebauförderung )
  • Über den Bildungsgutschein
  • Über den Berufsförderungdienst (BFD )
  • Über die deutsche Rentenversicherung
  • Über Zuschüsse durch den Arbeitgeber, dieser hat dann steuerliche Vorteile 



Quelle
http://www.ta.de/wirtschaftsfachwirt-ihk/foerderung.html
http://www.endriss.de/beratung/foerderungen/meister-bafoeg/http://www.mystipendium.de/bafoeg/meister-bafoeg

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