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Montag, 8. Mai 2017

Prüfungswissen Rechnungswesen - Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Jeder, der sich auch nur im weitesten Sinne mit Rechnungswesen befasst, wird schon einmal von den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gehört haben. Sie gehört zum Basiswissen aller betriebswirtschaftlichen Berufe, denn Rechnungswesen ist eine Kerndisziplin dieser Bereiche.

Was sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung?


Die Grundsätze sind eine Ergänzung zum HGB und den darin festgelegten Vorschriften für die Buchführung. Sie sollen der Einheitlichkeit und Klarheit dienen und helfen die Buchführung auswertbar und nicht manipulierbar zu halten.
Die Grundsätze sind aus den täglichen Abläufen aller Buchführenden nicht weg zu denken und sind auch Bestandteil jeglicher Software, die der Buchhaltung dient.
Man muss zwischen den GoB und den GoBD unterscheiden. Erstere bezeichnen die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, während sich die letzteren mit den Grundsätzen befassen, die für die Datenverarbeitung wichtig sind.

Diese Grundsätze stammen aus der Wissenschaft und der Praxis, sind der Rechtssprechung und den Empfehlungen der Wirtschaftsverbände entnommen. Man möchte damit alle Geschäftsfälle erfassen, die Unterlagen sollten klar und übersichtlich sein und man sollte dem eisernen Grundsatz folgen, dass keine Buchung ohne Beleg erfolgen darf. Zudem muss das Dokument immer verfügbar und lesbar sein.

Warum gibt es die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung?

Diese Grundsätze haben mehrere Zwecke. Vor allem sichern sie den Schutz vom

  • Gläubiger der Unternehmer
  • den Unternehmer selbst
  • den Steuerzahler


Sie haben das Ziel einen fundierten Überblick über die finanzielle Lage zu vermitteln und alle Geschäftsfälle nachvollziehbar darzustellen.

Welche Grundsätze gibt es?

Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit

Dieser Grundsatz ist der Wichtigste, wenn man sich die Buchführung vieler Betriebe ansieht. Bei der Buchführung gilt es zu beachten, dass diese so zu führen ist, dass die Vorgänge stets von Personen nachvollzogen werden können, welche nicht zum Betrieb gehören und auch keine Kenntnis davon haben wie die Vorgänge im Betrieb ablaufen. Beispiel für einen Verstoß gegen diesen Grundsatz: Susi Sorglos kürzt alle Bestellvorgänge immer nach eigenem Belieben ab. Sie vermerkt diese Bezeichnungen auch nirgendwo. Korrekt wäre es: Einheitliche Benennungen zu verwenden, Unklarheiten zu erklären und zu dokumentieren.

Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit

Die Geschäftsfälle in der Buchführung müssen auf real existierenden Ereignissen beruhen, welche sich auch in der Buchhaltung nachvollziehen lassen. Beispiel für einen Verstoß gegen diesen Grundsatz: Wir haben eine Kassendifferenz von 100 Euro und schreiben diese einfach auf irgendeine Entnahme. Hier gab es ja keine reale Entsprechung zur Buchung. Korrekt wäre dies auch als Fehlbetrag zu erfassen.

Grundsatz der Vollständigkeit
Alle Geschäftsfälle müssen vollständig und komplett abgehandelt werden. Außerdem sollten sie zeitgerecht und komplett erfasst werden. Wenn Belege oder Angaben fehlen würde, könnte man ja einfach Zahlungen verheimlichen oder hinzu fügen. Darum ist dieser Grundsatz so wichtig.

Unterlagen der Buchführung sind 10 Jahre lang auf zu bewahren. 
Die Unterlagen müssen jederzeit lesbar sein. Bei Unterlagen aus der digitalen Welt müssen diese nach GOBD jederzeit lesbar gemacht werden können. Dies setzt auch voraus, dass man die Unterlagen auf gut abrufbaren Speichermedien aufbewahrt hat.
  • Saldierungsverbot
  • Grundsatz der Bilanzidentität
  • Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
  • Grundsatz der Einzelbewertung
  • Grundsatz der Vorsicht
  • Realisationsprinzip
  • Imparitätsprinzip
  • Grundsatz der Periodenabgrenzung
  • Grundsatz der Stetigkeit der Bewertungsmethoden
Verstöße gegen die GOB

Wer die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ignoriert oder sie in Grundzügen oder komplett vernachlässigt, der muss mit harten Konsequenzen rechnen. Zum Einen kann es steuerrechtlich schwerwiegende Folgen haben. So kann die zuständige Steuerbehörde die finanzielle Situation der Firma ja nicht ordnungsgemäß beurteilen und wird so zum Schätzen der Kennzahlen Umsatz und Gewinn greifen. Das zieht auch einen geschätzen Steuerbetrag nach sich, den der Unternehmen dann zahlen muss.

Wer Jahrensabschlüsse verschleiert oder unwahr abgibt, den drohen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen können auf die Personen zu kommen.

Erschwerend kommt dann noch hinzu, dass im Streitfall nur eine korrekte Buchführung über Beweiskraft verfügt. Dies kann man im Handelsgesetzbuch §258 und den folgenden Teilen nachlesen.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. https://debitoor.de/lexikon/grundsaetze-ordnungsmaessiger-buchfuehrung-gob
  2. http://buchhaltung-lernen.de/grundsaetze-ordnungsgemaesser-buchfuehrung-gob.html
  3. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/grundsaetze-ordnungsmaessiger-buchfuehrung-gob.html
  4. https://de.wikipedia.org/wiki/Grunds%C3%A4tze_ordnungsm%C3%A4%C3%9Figer_Buchf%C3%BChrung

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