Jeder Rechnungswesen Unterricht beginnt mit den Begriffen Inventar, Inventur und Bilanz. In diesem Beitrag wollen wir die Begriffe Inventar, Inventur und Bilanz voneinander abgrenzen, definieren und erklären welche rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlage es hierfür gibt.
Laut 240 HGB ist jeder Geschäftstreibender bei der Gründung und Übernahme, sowie beim Schluss des Jahres zu einer Bestandsaufnahme verpflichtet. Dabei sollen Vermögen und Schulden zusammengefasst und erfasst werden und einander gegenüber gestellt werden. Das geschieht im Laufe des Verarbeitungsprozesses von der Inventur bis hin zur fertigen Bilanz. Man sollte zu einem bestimmten Zeitpunkt die Schulden und das Vermögen sowohl mengenmäßíg als auch wertmäßig erfassen können.
Hierbei muss man unterscheiden ob es sich um eine körperliche Inventur handel , die durch das Zählen und Wiegen und zum Teil auch durch Schätzen die Menge der Gegenstände erfassen kann. Außerdem kann eine Inventur in Form einer Buchinventur ablaufen, bei der die nicht körperlichen Vermögensteile durch Belege erfasst werden.
Die Inventur läuft ab, indem der Inventurleiter den Aufnahmeplan aufstellt und plant und die ordnungsgemäße Durchführung der Inventur überwacht.
Inventurarten
Zeitlich kann man eine Stichtagsinventur und eine verlegte Inventur voneinander abgrenzen.
Eine Stichtagsinventur kann zehn Tage vor oder zehn Tage nach einem Stichtag ablaufen. Dieser Stichtag ist dann die Berechnungsgrundlage und Differenzen in Form von Zu- und Abgänge können dann zu dem Stichtagswert hinzu gerechnet werden oder abgezogen werden.
Eine verlegte Inventur zieht sich zu einem anderen Zeitpunkt hin.
Die permanente Inventur findet laufend statt. Hierzu wird eine Lagerkartei geführt, die dann immer aktualisiert wird, wenn Waren hinzu kommen oder entnommen werden.
Eine Stichprobeninventur fasst mathematisch mit Hilfe von Statistischen Methoden die Werte einer Stichprobe auf die Gesamtheit. Zum Beispiel nimmt man aus einem Sack von Schrauben 1 Messbecher voll Schrauben hinaus. Dann zählt man diese und wiegt diese. Wenn man nun das Gewicht des gesamten Sackes kennt kann man daraus herleiten wie viele Schrauben in dem Sack enthalten sind.
Aus der Inventur geht das Inventar hervor. Hierbei handelt es sich um ein Bestandsverzeichnis.
In dem Bestandsverzeichnis sind alle Vermögensgegenstände und Schulen zu einem Stichtag erfasst. Sie sind nach Menge, Art und Wert aufgegliedert. Die Vermögensteile teilt man in Anlagevermögen und Umlaufvermögen auf. Hierbei ist die Anordnung nach Fälligkeit bereits so vorgesehen wie dies auch später in der Bilanz angeordnet werden soll.
In der Bilanz sind die Inhalte aus dem ausführlichen Bestandverzeichnis zusammen gefasst. Hierbei wird der Inhalt in Kontenform aufgeführt. Das Verhältnis zwischen Vermögen und Schulen wird in den Posten Aktiva = also den Vermögensposten und Passiva ( den Kapitalposten ) gegliedert. Über die Bilanz und ihren Aufbau, sowie die gesetzlichen Grundlagen werden wir im Verlauf des Blogs noch weitere Inhalte lernen. Die Bilanz gehört zum Prüfungswissen für das Fach Rechnungswesen.
Man sollte:
Laut 240 HGB ist jeder Geschäftstreibender bei der Gründung und Übernahme, sowie beim Schluss des Jahres zu einer Bestandsaufnahme verpflichtet. Dabei sollen Vermögen und Schulden zusammengefasst und erfasst werden und einander gegenüber gestellt werden. Das geschieht im Laufe des Verarbeitungsprozesses von der Inventur bis hin zur fertigen Bilanz. Man sollte zu einem bestimmten Zeitpunkt die Schulden und das Vermögen sowohl mengenmäßíg als auch wertmäßig erfassen können.
Hierbei muss man unterscheiden ob es sich um eine körperliche Inventur handel , die durch das Zählen und Wiegen und zum Teil auch durch Schätzen die Menge der Gegenstände erfassen kann. Außerdem kann eine Inventur in Form einer Buchinventur ablaufen, bei der die nicht körperlichen Vermögensteile durch Belege erfasst werden.
Die Inventur läuft ab, indem der Inventurleiter den Aufnahmeplan aufstellt und plant und die ordnungsgemäße Durchführung der Inventur überwacht.
Inventurarten
Zeitlich kann man eine Stichtagsinventur und eine verlegte Inventur voneinander abgrenzen.
Eine Stichtagsinventur kann zehn Tage vor oder zehn Tage nach einem Stichtag ablaufen. Dieser Stichtag ist dann die Berechnungsgrundlage und Differenzen in Form von Zu- und Abgänge können dann zu dem Stichtagswert hinzu gerechnet werden oder abgezogen werden.
Eine verlegte Inventur zieht sich zu einem anderen Zeitpunkt hin.
Die permanente Inventur findet laufend statt. Hierzu wird eine Lagerkartei geführt, die dann immer aktualisiert wird, wenn Waren hinzu kommen oder entnommen werden.
Eine Stichprobeninventur fasst mathematisch mit Hilfe von Statistischen Methoden die Werte einer Stichprobe auf die Gesamtheit. Zum Beispiel nimmt man aus einem Sack von Schrauben 1 Messbecher voll Schrauben hinaus. Dann zählt man diese und wiegt diese. Wenn man nun das Gewicht des gesamten Sackes kennt kann man daraus herleiten wie viele Schrauben in dem Sack enthalten sind.
Aus der Inventur geht das Inventar hervor. Hierbei handelt es sich um ein Bestandsverzeichnis.
In dem Bestandsverzeichnis sind alle Vermögensgegenstände und Schulen zu einem Stichtag erfasst. Sie sind nach Menge, Art und Wert aufgegliedert. Die Vermögensteile teilt man in Anlagevermögen und Umlaufvermögen auf. Hierbei ist die Anordnung nach Fälligkeit bereits so vorgesehen wie dies auch später in der Bilanz angeordnet werden soll.
In der Bilanz sind die Inhalte aus dem ausführlichen Bestandverzeichnis zusammen gefasst. Hierbei wird der Inhalt in Kontenform aufgeführt. Das Verhältnis zwischen Vermögen und Schulen wird in den Posten Aktiva = also den Vermögensposten und Passiva ( den Kapitalposten ) gegliedert. Über die Bilanz und ihren Aufbau, sowie die gesetzlichen Grundlagen werden wir im Verlauf des Blogs noch weitere Inhalte lernen. Die Bilanz gehört zum Prüfungswissen für das Fach Rechnungswesen.
Man sollte:
- Aus einem Inventar eine Bilanz erstellen können
- Die Reihenfolge Inhalte in der der Bilanz kennen
- Wissen welche rechtlichen Grundlagen es für den Aufbau der Bilanz gibt ( HGB)
Keine Kommentare :
Kommentar veröffentlichen
Dieser Blog ist mit Blogspot, einem Googleprodukt, erstellt und wird von Google gehostet.
Es gelten die Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen für Googleprodukte.
Um auf diesem Blog zu kommentieren benötigst Du - wie bisher auch - ein Google Konto. Konto anlegen
Wenn Du die Kommentare zu diesem Beitrag durch Setzen des Häkchens abonnierst, informiert Dich Google jeweils durch eine Mail an die in Deinem Googleprofil hinterlegte Mail-Adresse.
Durch Entfernen des Hakens löscht Du Dein Abbonement und es wird Dir eine entsprechende Vollzugsnachricht angezeigt. Du hast aber auch die Möglichkeit Dich in der Mail, die Dich über einen neuen Kommentar informiert, über einen deutlichen Link wieder abzumelden.
Du kannst mich aber auch per Mail erreichen: nachhilfefdich@gmail.com
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.